Aufgrund der Corona-Pandemie und der steigenden Infektionszahlen bleibt das Vereinsheim bis auf weiters geschlossen.
Aufgrund der Lage bis Mai.
Bleibt gesund.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der steigenden Infektionszahlen bleibt das Vereinsheim bis auf weiters geschlossen.
Aufgrund der Lage bis Mai.
Bleibt gesund.
Hallo,
der nächste Arbeitseinsatz findet am 10.10.2020 ab 10 Uhr an der BDS-Hütte statt.
Folgende Arbeiten müssen erledigt werden
– Heck schneiden
– Unkraut entfernen
– Mähen
– Entsorgung von Zementsäcken, Holz, Metal usw. Anhänger wäre dafür nötig.
– Gartenhacke, Unkrauteisen usw bitte mitbringen
– Lüfter reinigen
– Kühlschrank reinigen
– Tür instand setzen
– Garbionenzaun instand setzen
-Corona Schutzmassnahmen sind wärend der Arbeit einzuhalten
MfG der Vorstand
Anlass für das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz ist die Umsetzung der im Jahre 2017 geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die Änderung der Richtlinie erfolgte als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im Jahre 2015. Über die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus wird das nationale Waffenrecht fortentwickelt, insbesondere um den Zugang von Extremisten zu Waffen möglichst zu verhindern.
Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt. Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.
Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.
Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert.
Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.
Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.
Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden künftig verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe.
Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Sportschützen, die nachweisen können, dass sie die betroffenen großen Magazine für die Teilnahme an bestimmten Schießwettbewerben im Ausland benötigen, können diese auch künftig mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts nach § 40 Abs. 4 Waffengesetz nutzen.
Im Rahmen der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei erstmaliger Erlaubniserteilung sowie bei den Folgeüberprüfungen der Zuverlässigkeit fragt die Waffenbehörde künftig beim zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz ab, ob der Antragsteller bzw. Erlaubnisinhaber dort als Extremist bekannt ist. Damit soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde legal in den Besitz von Waffen kommen bzw. diese behalten können. Die rechtstreuen Jäger, Sportschützen und anderen Legalwaffenbesitzern wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
Jäger können künftig ohne gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis die für den Gehörschutz wichtigen Schalldämpfer erwerben und besitzen.
Ferner wird das bestehende waffenrechtliche Verbot der Verwendung von Nachtsichtaufsatzgeräten aufgehoben. Jagdrechtliche Verbote und Beschränkungen der Nutzung dieser Technik bleiben davon unberührt.
Händler und Hersteller haben künftig den Umgang mit Schusswaffen und wesentlichen Waffenteilen (also z.B. Herstellung, Bearbeitung, Erwerb und Überlassung) elektronisch anzuzeigen, so dass diese Daten im Nationalen Waffenregister erfasst werden können. Ziel ist, die lückenlose Nachvollziehbarkeit des Lebenszyklus der Waffen durch die Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Im Gegenzug wird die Pflicht zur Führung von Waffenbüchern abgeschafft. Ferner wird es Ausnahmen von den Anzeigepflichten für bestimmte Fälle der kurzzeitigen Überlassung bzw. des Erwerbs geben, etwa für die Ausführung von Reparaturen. Hier genügt es, dass der Händler oder Hersteller Erwerb bzw. Überlassung schriftlich dokumentiert.
Aufgrund der geänderten europarechtlichen Vorgaben werden ferner die Liste wesentlicher Waffenteile sowie die Kennzeichnungspflichten erweitert.
Am 12.09.2020 findet die Vereinsmeisterschaft Kurzwaffe GK 25 Meter und 50 Meter KK in Burbach statt.
Start ist um 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
MfG der Vorstand
Leider müssen wir mitteilen, das die Vereinsmeisterschaften 100 Meter abgesagt werden muss.
Bleibt gesund
Der Vorstand
Einladung für alle Helfer die 2019 an der Feier
25 Jahre Carl Gustav Freunde mitgewirkt haben.
11.07.2020 17.00 – 23.00 Uhr
Für das leibliche wohl ist gesorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand
Helferfeier 25 Jahre Carl Gustav Freunde
Die Gesundheit der Mitglieder steht bei den Carl Gustav Freunden an erster Stelle.
Leider müssen wir mitteilen, das die Vereinsmeisterschaften, Pokalschießen und Trainings bis auf weiters abgesagt werden müssen.
So bald der Sport wieder aufgenommen werden darf, werden wir hier informieren.
Bleibt gesund
Der Vorstand
Aufgrund der aktuellen Situation sind beim BDS Hessen alle Meisterschaften und Veranstaltungen abgesagt!
Winterparty am 01.02.2020 – Beginn 15 bis 23 Uhr
Wir laden alle Vereinsmitglieder recht herzlich zu unserer diesjährigen Winterparty im Vereinsheim ein.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie am Samstag, den 22.02.2020 um 16:00 Uhr zur Jahreshauptversammlung ins
Dorfgemeinschaftshaus Langenaubach ein.
Ab 15:00 Uhr werden die Tische und Stühle gestellt. Hilfe ist gerne gesehen!
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Anträge zur Tagesordnung
5. Berichte
a. Protokoll des Schriftführers
b. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden
c. Bericht des Sportwartes Kurzwaffen
d. Bericht des Sportwartes Langwaffen
e. Bericht des Kassenwartes
f. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand
Bitte BDS-Ausweis, Bankverbindung und Personalausweis mitbringen!
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